Wofür Wonderluck personenbezogene Daten verarbeitet – und auf welcher Grundlage
Wonderluck sammelt und verarbeitet Daten nicht nur für das eigentliche Spielen, sondern für eine ganze Reihe technischer, rechtlicher und werblicher Zwecke. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Verarbeitungsvorgänge samt Rechtsgrundlage, Speicherdauer und typischen Empfängern zusammen. Die Formulierungen orientieren sich an der DSGVO, bleiben aber bewusst lesbar.
Überblick der zentralen Verarbeitungszwecke
| Verarbeitungszweck | Typische Daten | Rechtsgrundlage (DSGVO) | Speicherdauer | Empfänger / Kategorien von Empfängern |
|---|---|---|---|---|
| Reichweitenmessung & Nutzungsanalyse der Website | IP‑Adresse (gekürzt, sofern möglich), Cookie‑IDs, Geräteinformationen, Zugriffszeit, besuchte Seiten, Interaktionen mit Bannern und Navigationselementen | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung über Cookie-Banner) für nicht essenzielle Tracking‑Technologien; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) für rein technische Kurzzeit‑Logs | Protokolldaten zur Reichweitenmessung in der Regel 12–24 Monate; Session‑Daten im Browser bis zum Ende der Sitzung oder bis zum Löschen der Cookies | Webanalyse‑ und Tracking‑Dienstleister, Hosting‑Provider, interne Produkt‑ und Marketinganalyse-Teams |
| Fehleranalyse, Stabilität und Sicherheit des Angebots | Server-Logfiles mit IP‑Adresse, Zeitstempel, URL, Referrer, User‑Agent, Fehlercodes; bei Sicherheitsvorfällen ggf. Konto‑ID und Transaktionsdaten | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und stabilen Betrieb); in Einzelfällen Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung, z. B. Aufbewahrung sicherheitsrelevanter Logs) | Technische Logs meist 30–180 Tage; sicherheitsrelevante Protokolle im Einzelfall bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls oder nach gesetzlichen Vorgaben | Hosting‑ und Sicherheitsdienstleister, IT‑Support, ggf. Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsstellen bei Sicherheitsvorfällen |
| Kommunikation mit Spielern (Support, Verifizierung, Beschwerden) | Name, Benutzername, E‑Mail‑Adresse, Chat‑Inhalte, Tickets, eingereichte Dokumente (z. B. Ausweis, Adress‑ und Zahlungsnachweise), Sprach- und Länderangaben | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen) für supportbezogene Anfragen; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Identitäts‑ und KYC‑Pflichten; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Qualitätssicherung im Support | Support-Kommunikation typischerweise 3–5 Jahre; KYC‑ und Verifizierungsunterlagen nach Glücksspiel‑ und Geldwäschevorschriften häufig 5–10 Jahre | Interne Support‑Teams, externe Kundendienst-Dienstleister (z. B. Live‑Chat‑Provider), Compliance‑Abteilung, Zahlungs- und Identitätsprüfungsdienstleister |
| Kontoführung, Zahlungsabwicklung & Betrugsprävention | Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum), Kontaktdaten, Konto‑ID, Transaktionshistorie, Ein- und Auszahlungsinformationen, verwendete Zahlungsmittel, IP‑ und Geräteinformationen, Risikobewertungen, Sperrvermerke | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Spielvertrags); Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen aus Glücksspiel- und Geldwäschegesetzen); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Betrugs- und Missbrauchsprävention) | Transaktions- und KYC‑Daten nach gesetzlichen Vorgaben in der Regel 5–10 Jahre; Risikobewertungen und Sperrvermerke mindestens für die Dauer der Kontosperre | Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkartenanbieter, E‑Wallets, Krypto‑Payment‑Provider), Banken, interne Risiko‑ und Compliance‑Teams, ggf. Aufsichtsbehörden und Finanzbehörden |
| Personalisierte Werbung & Werbepartnerschaften | Kontakt- und Profildaten (E‑Mail, Benutzername, bevorzugte Sprache), Marketing‑Präferenzen, Spiel- und Zahlungshistorie in aggregierter Form, Cookie- und Tracking‑IDs, Reaktionsdaten auf Kampagnen (Öffnungs‑ und Klickraten) | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, z. B. für Newsletter, SMS, Push‑Mitteilungen, personalisierte Banner); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Direktwerbung innerhalb des Kundenverhältnisses, sofern gesetzlich zulässig) | Marketingdaten bis zum Widerruf der Einwilligung oder Widerspruch; Prüf- und Nachweispflichten zur Einwilligung oft bis zu 3 Jahre nach letzter Nutzung | E‑Mail‑ und Kampagnen-Dienstleister, Affiliate‑ und Tracking‑Netzwerke, Werbepartner im Rahmen von Partnerprogrammen, interne Marketing‑ und CRM‑Teams |
| Affiliate-Tracking & Provisionsabrechnung | Affiliate‑ID, Kampagnen‑ID, Zeitpunkt und Quelle der Registrierung, grundlegende Konto‑ und Aktivitätskennzahlen (z. B. Einzahlungen, Nettoergebnis) in pseudonymisierter Form, Geräte- und Browserdaten, Cookies | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Abrechnung von Vermittlungsprovisionen und Erfolgsmessung von Partnerprogrammen); wo gesetzlich verlangt, ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung in Cookies/Tracking) | Provisionsrelevante Daten üblicherweise für die Dauer der Partnerbeziehung plus gesetzliche Aufbewahrungsfristen (oft 5–10 Jahre für steuerrelevante Informationen) | Affiliate‑Netzwerke, einzelne Werbepartner, Tracking‑ und Reporting‑Dienstleister, interne Affiliate‑ und Finanzabteilungen |
| Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Geldwäsche, Spielerschutz, Buchhaltung) | Identitätsdaten (KYC), Transaktionshistorie, Herkunft der Mittel, Dokumente zur Wohnsitz- und Altersprüfung, Sperrlisten, Selbstausschlüsse, Buchhaltungsdaten | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen aus Glücksspiel-, Geldwäsche- und Steuerrecht); teilweise Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, soweit öffentliche Aufgaben berührt sind | Je nach Rechtsraum typischerweise 5–10 Jahre, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres der letzten relevanten Transaktion oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses | Aufsichts- und Glücksspielbehörden, Finanzbehörden, Geldwäscheaufsicht, externe Wirtschaftsprüfer, interne Compliance- und Finanzabteilungen |
| Nutzungsbasierte Produktverbesserung & A/B‑Tests | Aggregierte und pseudonymisierte Nutzungsdaten, Klickpfade, Sitzungsdauer, Feature-Nutzung, Ergebnisse von A/B‑Varianten; in Einzelfällen Nutzer-ID, sofern für Testlogik nötig | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Optimierung von Produkten und der Nutzererfahrung); soweit dafür Marketing‑Cookies genutzt werden, zusätzlich auf Basis von Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO | Testdaten in der Regel 6–24 Monate; vollständig anonymisierte Statistiken ggf. länger, solange kein Personenbezug mehr besteht | Produkt- und Analyseteams, A/B‑Testing‑ und Personalisierungsdienstleister, Hosting‑Provider |
Was Spieler daraus mitnehmen sollten
- Reichweitenmessung und Marketing laufen bei Wonderluck überwiegend auf Basis von Cookies und Tracking‑IDs, häufig mit Einwilligung über das Cookie‑Banner.
- Konto-, Zahlungs- und KYC‑Daten werden vor allem zur Vertragserfüllung und wegen gesetzlicher Pflichten verarbeitet – hier sind die Speicherfristen deutlich länger.
- Fehleranalyse und Sicherheit stützen sich auf technische Logs, die aus berechtigtem Interesse gespeichert werden, meist kürzer, bei Vorfällen aber auch länger.
- Werbepartnerschaften und Affiliate‑Tracking basieren auf pseudonymisierten Kennzahlen; personenbezogene Daten fließen vor allem an Zahlungs‑, Analyse‑ und Marketingdienstleister.
- Rechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf von Einwilligungen und Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen bestehen auch bei Wonderluck und sollten in der offiziellen Datenschutzerklärung detailliert beschrieben sein.
